Startseite Elterngeld Elternzeit beantragen: Diese Tipps solltet ihr beachten!

Elternzeit beantragen: Diese Tipps solltet ihr beachten!

Elternzeit beantragen

Die Elternzeit muss insgesamt sieben Wochen vor dem eigentlichen Beginn bei dem Arbeitgeber beantragt werden. Ansonsten kann es nämlich der Fall sein, dass sich diese nach hinten verschiebt. Aufgrund dessen solltet ihr den Elternzeitantrag rechtzeitig bearbeiten und dem Arbeitgeber aushändigen. Welche Tipps es außerdem noch im Zusammenhang mit dem Elternzeitantrag zu beachten gibt, erfahrt ihr hier in diesem Beitrag.

Als berufstätiges Elternteil ist es infolge der Geburt des Kindes möglich, dass eine Elternzeit für bis zu drei Jahre lang genutzt wird. In diesem Zeitraum können sich die Eltern dann um das Kind kümmern und verlieren nicht den Kontakt zum bestehenden Job. Um einen Antrag für die Elternzeit abzugeben, sollte die Frist von insgesamt sieben Wochen nach der Geburt beachtet werden.

Hinweis
Es gibt auch Ausnahmefälle, wobei ein Elternzeitantrag kurzfristig abgegeben werden kann. Beispiele hierfür stellen eine Adoption oder auch eine Frühgeburt dar.

Welche Daten muss der Elternzeitantrag beinhalten?

Im Internet findet ihr zahlreiche Muster für einen Elternzeitantrag. Im Prinzip reicht es allerdings aus, wenn euer Antrag ein Datum für den Beginn und das Ende der Elternzeit beinhaltet. Außerdem bietet es sich in vielen Fällen an, dass dem Arbeitgeber bereits konkrete Zeiträume vorgeschlagen werden, um eine Elternzeit unter Umständen aufzuteilen. Für den Elternzeitantrag könnt ihr also einen 3-Zeiler mit den Termindetails verfassen, was schnell und einfach zu erledigen ist.

Hinweis
Wenn ihr oder euer Partner während einer laufenden Elternzeit ein weiteres Kind zur Welt bringt, dann kann die erste Elternzeit vorzeitig beendet werden. Der nicht verwendete Zeitraum der Elternzeit kann dann an das Ende der zweiten Elternzeit angehängt werden. Wichtig ist allerdings zu beachten, dass betriebliche Gründe bestehen können, die dies unter Umständen nicht möglich machen!

Ratgeber für den Antrag auf die Elternzeit

Wie in vielen Fällen im Arbeitsrecht ist es auch bei dem Antrag auf die Elternzeit sehr wichtig, dass ihr sämtliche Details schriftlich mit dem Arbeitgeber erledigt. Mündliche Absprachen bringen euch nämlich gar nichts, wenn es zu eventuellen Komplikationen und Meinungsverschiedenheiten kommen sollte. Aufgrund dessen sollte dir als erste Regel beachten, dass ihr den Elternzeitantrag schriftlich abgebt und auch eine Reaktion in genau dieser Form erhaltet. Somit verfügt ihr dann über wichtige Nachweise, die eure Elternzeit betreffen.

Wie gefällt dir der Artikel bisher?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Loading...
Aktuell gibt es leider noch keine Bewertung für den Beitrag: Elternzeit beantragen: Diese Tipps solltet ihr beachten!! Wenn er dir gefällt, dann bewerte ihn bitte!

Weitere Tipps für den Elternzeitantrag

  • Lasst euch den Empfang von Elternzeitantrag schriftlich bestätigen. Alternative: Sendet den Antrag auf die Elternzeit per Einschreiben zu, sodass ihr über einen Nachweis verfügt.
  • Vorschläge zur Aufteilung der Elternzeit, was bestimmte Termine und Fristen betrifft, werden in dem Elternzeitantrag verbindlich festgelegt, sofern dieser vom Arbeitgeber bestätigt wurde. Achtet also darauf, dass die frühzeitige Planung verbindlich ist! Eventuelle Änderungen sind dann nur noch mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
  • Wenn ihr während der Elternzeit weiter arbeiten gehen wollt, so ist dies für maximal 30 Stunden pro Woche möglich. Allerdings solltet ihr auch dies bereits bei der Elternzeit-Anmeldung mit angeben. Da ihr dann nur in Teilzeit für eure Firma tätig seid, muss dies der Chef natürlich auch bestätigen. Gerade in Hinblick auf eine vollständige Auszeit während der Elternzeit und einen nachträglichen Einstieg in die Teilzeit, wie beispielsweise im zweiten Jahr, kann somit frühzeitig festgelegt werden.

Was passiert nach dem Ende der Elternzeit?

Wenn die Elternzeit abläuft, dann wird das Arbeitsverhältnis unter genau den Bedingungen und Konditionen aufgenommen, wie es vor der Elternzeit bestand. Der Übergang erfolgt automatisch, wobei es keinerlei Aufforderungen, Erklärungen oder auch vor Ankündigungen geben muss. Dies betrifft dabei sowohl die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber.

Die Gleichbehandlung der Geschlechter bei der Elternzeit

Nach einer Richtlinie der EU soll die Elternzeit grundsätzlich für beide Elternteile gelten. Dies bedeutet, dass prinzipiell sowohl Mütter als auch Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen können. In der Praxis sieht es in Deutschland allerdings anders aus. Zur deutlich überwiegenden Mehrheit gehen nämlich nur die Mütter in Elternzeit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert